Immer schön abwechseln beim Einordnen, dann fließt der Verkehr trotz Engpass flüssig weiter: Das ist die Idee hinter dem Reißverschlussverfahren. In der Praxis gibt es jedoch trotz dieser Regelung fast immer einen Stau, wenn auf einer mehrspurigen Straße zwei Fahrstreifen zu einem zusammengeführt werden. Korrektes Verkehrsverhalten und etwas Rücksichtnahme helfen Stillstand zu vermeiden und können Unfälle verhindern.
Das Reißverschlussverfahren gilt laut § 7 Absatz 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) immer dann, wenn auf einer mehrspurigen Straße ein Fahrstreifen endet oder nicht durchgängig befahren werden kann – etwa wegen einer Baustelle oder eines Hindernisses:
Erfolgt der Spurwechsel bereits deutlich vor dem Ende des Fahrstreifens, wird viel Platz verschenkt. Die Folge ist dann ein Stau. Bis zum Hindernis weiterfahren ist also keine Drängelei, sondern korrektes Verhalten gemäß der StVO.
Umgekehrt sollten Autofahrer nicht aus Freundlichkeit mehrere Fahrzeuge hintereinander in ihre Spur einfädeln lassen. Damit wird das Reißverschluss-Prinzip unterbrochen und der Verkehr gerät ebenfalls ins Stocken.
Endet die rechte Fahrspur in absehbarer Entfernung, sind auch die Autos auf der linken Fahrspur oft mit verringertem Tempo unterwegs. Für die Fahrer auf der rechten Spur bedeutet das: Sie müssen ebenfalls langsamer fahren. Ansonsten handelt es sich um Rechtsüberholen, das laut § 5 StVO außerorts verboten ist und mit einem Bußgeld von 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg bestraft werden kann.
Auf seiner vermeintlichen Vorfahrt beharren und andere nicht einfädeln lassen oder eine Lücke erzwingen: Beides kann Autofahrern Ärger bringen und birgt zudem ein erhebliches Unfallrisiko:
Wer die Fahrspur wechselt, muss besonders gut aufpassen: Das ist die Faustregel beim Reißverschlussverfahren. Weder darf der Wechsel erzwungen werden, noch sollte man sich automatisch darauf verlassen, dass andere Fahrer einen in eine Lücke hineinlassen. Kommt es zu einem Unfall, werden in der Regel die Hauptschuld und damit die Haftung bei demjenigen gesehen, der die Spur wechseln wollte.
Anders sieht es aus, wenn der Fahrer auf der Hauptspur auf seiner vermeintlichen Vorfahrt bestand und dadurch ein Unfall herbeigeführt wurde. In diesem Fall kann es zu einer 50-prozentigen Schuldaufteilung zwischen den Unfallbeteiligten kommen.
Mit dem Reißverschlussverfahren sind alle häufig konfrontiert, die beruflich viel mit dem Auto unterwegs sind. Fuhrparkleitende sollten deshalb im Rahmen von Fahrerunterweisungen die Chance nutzen und regelmäßig an korrektes Verhalten beim Einfädeln erinnern. Hier hilft das erfahrene Team von AFC im Rahmen des Risikomanagements für gewerbliche Flotten gerne weiter: je nach Fuhrpark entwickeln wir individuell mit Ihnen abgestimmte Maßnahmen, um das Risiko für Ihre Fahrerinnen und Fahrer nachhaltig zu senken.
Aber auch mit Rücksicht und Aufmerksamkeit lassen sich Unfälle nicht immer verhindern. Das AFC-Team unterstützt Kundinnen und Kunden im Falle eines Falles mit umfassendem Service. Die AFC-Experten übernehmen nicht nur die Abwicklung mit der Kfz-Versicherung, sondern kümmern sich auch um eine schnelle Reparatur und gegebenenfalls um einen Ersatzwagen. Für Fuhrparkverantwortliche heißt das: Ein Anruf oder eine Nachricht an AFC und unser Team ist zur Stelle.